Kursrichtlinien /Teilnahmebedingungen

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Der Kursteilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
In Ausnahmefällen wird für Teilnehmer unter 18 Jahren auf Antrag und Einzelfallprüfung die Teilnahmegenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber obliegt der Kursleitung.

2. Anmeldung/Zahlungsbedingungen
2.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulares und der Zahlung der Kursgebühr auf das angegebene Konto der Internationalen Ferienkurse, im Folgenden IFK genannt.
Nach Eingang der Kursgebühr ist der Kursplatz reserviert. Der Kursteilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung.
2.2. Geht die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

3. Preise
3.1. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste.
3.2. Wird von dem Kursteilnehmer eine Umbuchung veranlasst (z.B. Änderung des Kurstermins), so ist die erste Umbuchung kostenfrei. Für jede weitere Umbuchung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 60.-EURO fällig.
3.3. Sämtliche mit der Zahlung der Kursgebühr anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.

4. Rücktritt und Kündigung
4.1. Kann der Kursteilnehmer nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

  • zur Stornierung gebuchter Leistungen bedarf es immer der Schriftform.
  • bei Rücktritt bis acht Wochen vor Kursbeginn berechnen wir lediglich eine Verwaltungsgebühr von 160.-EURO
  • bei Rücktritt bis fünf Wochen vor Kursbeginn werden 80% der Gesamt-Kursgebühr einbehalten.
  • bei Rücktritt bis 28 Tage vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr einbehalten.
  • bei Nichtantreten oder Abbruch eines Kurses besteht kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühren und Unterkunftsgebühren.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung in Ihrem Land.

4.2. Zugang der Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs im Kursbüro der IFK.
4.3. Der Rücktritt von gebuchten Unterkunftsleistungen ist nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt haben die IFK in jedem Fall Anspruch auf die Bezahlung der gebuchten Unterkunft.

5. Anreise
5. 1. Kann die Anreise nicht am offiziellen Anreisetag erfolgen, muss das Kursbüro der IFK darüber informiert werden. Unterbleibt diese Mitteilung, kann das Kursbüro der IFK über den Kursplatz anderweitig verfügen.

6. Kurseinteilung
6.1. Die vorläufige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund der Angaben auf dem Anmeldeformular.
6.2. Die endgültige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Einstufungstests am ersten Tag nach der Anreise.

7. Unterkunft
7 1. Die IFK agieren als Vermittler zwischen dem Kursteilnehmer und dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Unterkunft, d.h. das Vertragsverhältnis über die Vermietung besteht zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem Kursteilnehmer.
7.2. Für Unterkunftsleistungen gelten gesonderte Vertragsbedingungen, die dem Kursteilnehmer vor Inanspruchnahme der Leistung am Kursort ausgehändigt werden.
7.3. Bei den meisten Unterkünften ist eine Kaution für das Zimmer üblich.

8. Pflichten des Kursteilnehmers
8.1. Der Kursteilnehmer hat selbst Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Die IFK setzen eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung als selbstverständlich voraus.
8.2. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung selbst verantwortlich. Die IFK übernehmen keine Haftung in diesem Bereich.
8.3. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die in der Institution geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
8.4. Bei groben Verstößen gegen geltende Sitten bzw. undiszipliniertes Verhalten, wie auch bei Verstößen gegen das deutsche Recht (z.B. Sach- und Personenschäden), behalten sich die IFK das Recht vor, Kursteilnehmer unmittelbar vom Kurs oder Programm auszuschließen. Die Kosten für die frühzeitige Abreise trägt der Kursteilnehmer . Eine Rückerstattung seitens der IFK wird nicht gewährt. Der Anspruch auf die Gebühren bleibt unberührt.

9. Haftung /Schäden
9.1. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist für die IFK und seine Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere haften die IFK weder für sich noch für seine Mitarbeiter für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt, unzureichende Anmeldezahlen, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Gründe.
9.2. Die IFK übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust persönlicher Objekte.
9.3. Für Schäden, die ein Kursteilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten.
9.4. Im Schadensfall werden dem Kursteilnehmer alle Kosten für den Ersatz der durch ihn fahrlässig oder mutwillig beschädigten Objekte in Rechnung gestellt.

10. Datenschutz
Der Kursteilnehmer willigt ein, dass die IFK zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine Daten elektronisch erfasst und bearbeitet. Der Kursteilnehmer ist damit einverstanden, dass die IFK weiterhin Informationen zuschicken.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

11.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart.